vorbeugender Brandschutz

Unter Vorbeugenden Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die durch

  • eine Entstehung von Bränden verhütet,
  • eine Brandausbreitung verhindert,
  • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und
  • die Gefahrenabwehr bei einen Brand vorbereitet.

Durch die Brandverhütung wird verhindert, dass der Störfall Brand überhaupt erst eintritt. Mittel zur Brandverhütung sind vor allem die Auseinanderhaltung von Zündenergien und zündfähigen Stoffen sowie die Sorgfalt der Menschen beim Umgang mit Zündgefahren. Ist aber ein Brand entstanden, so muss durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere durch bauliche Brandschutzmaßnahmen, verhindert werden, dass sich der Brand ausbreiten kann. Für die Brandbekämpfung und Rettung durch den Abwehrenden Brandschutz müssen vorbeugend auch die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen vorbereitend die für Lösch- und Rettungsmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden Hierzu gehören insbesondere die Einrichtungen zum Melden und Alarmieren, zum Löschen und für den Rauchabzug. Wichtig sind auch vorbereitende Maßnahmen, die das Verhalten im Brandfall regeln. Sie sind erforderlich, damit bei einem Brand die Lösch- und Rettungsarbeiten schnell und zielgerichtet durchgeführt werden können. (Quelle: Konrad Polthier, Handbuch Brandschutz)

Vorbeugender Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

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