Sicherheit
Stellung des Kreissicherheitsbeauftragten
Der Kreissicherheitsbeauftragte ist in allen Fällen einer direkten Unfallgefahr, ob im Einsatz-, Ausbildungs- oder Übungsdienst, allen Feuerwehrangehörigen in den Freiwilligen Feuerwehren Weisungsberechtigt.
Kreissicherheitsbeauftragter Hagen Langbartels Stellv.: Christian Schwedt, Michael Selle |
Aufgaben des Kreissicherheitsbeauftragten
Die Arbeitsaufgaben erstrecken sich auf die gesamte Tätigkeit im Feuerwehrdienst. Das betrifft sowohl die Einsatzkräfte, die Technik als auch deren Zusammenwirken.
Der Sicherheitsbeauftragte (nachfolgend KSB) arbeitet auf dem Gebiet des Unfallschutzes präventiv und operativ zur Unterstützung des Kreisbrandmeisters.
Er hat:
- den Kreisbrandmeister bei der Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und einsatzbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
- Er gibt den Sicherheitsbeauftragten in den Ortsfeuerwehren Hilfe, Unterstützung und Anleitung bei der Umsetzung der durch den Kreisbrandmeister angewiesenen Belehrungen, Unterweisungen und fachspezifischen Demonstrationen.
- Er hat den Kreisbrandmeister bei der Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und einsatzbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
- Der KSB arbeitet eng mit der FUK zusammen, besucht für die qualitative Verbesserung seiner Arbeit relevante Lehrgänge.
- Neueste Erkenntnisse im Unfallschutz sind umfassend in die Belehrungen und Schulungen einzubeziehen.
- Der KSB achtet darauf, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen den Gefahren im Feuerwehrdienst sowie den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen genügend Beachtung eingeräumt wird.
- Der KSB überwacht die Einhaltung der Forderung, dass nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen.
- Der KSB nimmt Einfluss auf die Angehörigen der Jugendfeuerwehren zur gesunden Lebensweise und wirkt auf vorbildhaftes Verhalten der aktiven Feuerwehrangehörigen in Bezug von Drogen, Alkohol, Nikotin und andere Suchtmittel hin. Er setzt sich für die Anerziehung bewussten positiven Verhaltens bei der Einhaltung von Unfallschutzbestimmungen bei Jugendlichen, aber auch bei gestandenen Feuerwehrangehörigen ein.
- Der KSB achtet auf den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Schutzausrüstung, der Atemschutztechnik, der Einsatztechnik und der Feuerwehrfahrzeuge. Auf Mängel oder Unzulänglichkeiten ist sofort und ohne Verzug zu reagieren und deren Abstellung zu kontrollieren.
- Der KSB überwacht und kontrolliert die Unfallnachweisbücher und die Erste Hilfe Ausrüstung auf Verfallsdatum in den Gerätehäusern und auf den Einsatzfahrzeugen. Er veranlasst in Verbindung mit dem Aufgabenträger den Ersatz bzw. Austausch.